Verfahren zum sicheren Erwerb von Grundbesitz auf Paros (Griechenland)
Die Kaufinteressenten sollten sich mit einem Rechtsanwalt vor Ort in Verbindung setzen, der ihm Rechtsbeistand bei der Grundstücksübertragung von Immobilien leistet.
Der Rechtsanwalt des Käufers muss für den betreffenden Grundbesitz und den Zeitraum der vergangenen 20 Jahre eine Eigentumstitelprüfung im Grundbuchamt durchführen. Danach muss er sich vergewissern, dass der Grundbesitz unbelastet ist von Hypotheken, Vormerkungen einer Hypothek sowie Ansprüchen (Schulden, Beschlagnahme, usw.). In Zusammenarbeit mit dem Bauingenieur oder Architekten muss der Rechtsanwalt im Falle von Bauarbeiten auf dem Grundbesitz prüfen, ob diese den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Handelt es sich lediglich um ein unbebautes Grundstück, muss geprüft werden, ob dieses gemäß geltender Gesetze und Bauvorschriften bebaubar ist.
Um das Kaufverfahren weiterzuführen, beantragt der Rechtsanwalt des Käufers für diesen eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt.
Sehr wichtig für jeden Kaufinteressenten, der keine Einnahmen in Griechenland hat, ist die Frage an den Rechtsanwalt, wie man beim Transfer der Kaufsumme verfahren sollte.
In Griechenland müssen sowohl Kauf als auch die Übertragung des Grundbesitzes notariell beurkundet werden. Der Kaufvertrag hat nur dann Gültigkeit, wenn er in einem Notariat vor anwesenden Rechtsanwälten unterzeichnet wird.
Der notarielle Vertrag des übertragenen Grundbesitzes tritt erst nach dessen Eintrag ins Hypotheken- oder Grundbuchamt in Kraft.
Ist es der jeweiligen Vertragspartei zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht möglich, auf der Insel anwesend zu sein, kann sie durch eine notarielle Vollmacht („Power of Attorney“) eine andere Person zur Unterzeichnung beauftragen. Ausländische Käufer können entweder in ihrem Heimatland bei einem Notar eine Vollmacht ausstellen lassen (um in Griechenland anerkannt zu werden, muss diese mit einer so genannten „Apostille“ versehen sein) oder vor einem griechischen Konsularbeamten in den ausländischen Vertretungen Griechenlands.
Was die Rechts- und Bauberatung betrifft, empfehlen wir den Kaufinteressenten auf Paros und anderen Kykladeninseln, stets Anwälte oder Notare des dortigen Berufsverbandes zu Rate zu ziehen, sowie Bauingenieure und Architekten, die auf der Insel arbeiten und alle geltenden Bauvorschriften kennen.
Unser Maklerbüro stellt Ihnen effektiv und sicher die erforderliche Rechts- und Bauberatung bereit, wobei wir uns immer eng mit unserem Team von Rechtsanwälten, Ingenieuren, Steuerberatern und Bankberatern abstimmen.